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Münchens erstes Holz-Hybrid-Bürogebäude

Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, erklärt: „Die Pläne der Kommission greifen zwar einige unserer Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR auf. Dennoch benötigen wir eine längere Frist für die Anwendung der Verordnung. Die meisten Mitgliedstaaten haben weder Umsetzungsgesetze verabschiedet noch Vollzugsbehörden benannt. Zudem hat die Kommission selbst Probleme im IT-System eingeräumt. Unter diesen Bedingungen ist eine erneute Verschiebung um mindestens zwölf Monate für alle Unternehmen unverzichtbar. Außerdem müssen die von der Kommission heute vorgestellten Vorschläge auch in den Unternehmen und Mitgliedstaaten vorbereitet werden.“
Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass Holzverarbeiter als nachgelagerte Marktteilnehmer keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben müssen. Taurer betont: „Die Branche unterstützt das Ziel der EUDR, die weltweite Entwaldung zu bremsen und zu beenden. Aber es ist unnötig, die gesamte Wirtschaft mit der EUDR zu drangsalieren. Wichtig ist, dass die gesamte Wertschöpfungskette Holz wettbewerbsfähig bleibt und nicht durch unterschiedliche Anforderungen geschwächt wird. Daher appelliere ich an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, in Sachen EUDR hartnäckig zu bleiben und weitere Erleichterungen für die Holzwirtschaft sicherzustellen. Unsere Unternehmen brauchen Entlastungen, sinnvolle Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit.“
Die Vorschläge der Kommission müssen noch vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, bei jedem Verarbeitungsschritt von Holz und Holzprodukten nachzuweisen, dass kein Entwaldungsrisiko besteht – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Die EUDR betrifft nicht nur den Import, sondern auch Herstellung, Handel und Export innerhalb der EU. Unternehmen müssen sich laufend freibeweisen. In der Praxis führt das zu einem nicht umsetzbaren Bürokratieaufwand. Durch Vermischungen auf Lagerplätzen und in der Weiterverarbeitung müssten tausende Referenznummern verwaltet und weitergegeben werden – bei jedem Bearbeitungsschritt, jeder Lieferung, jedem Produkt. Die so entstehende Datenflut ist weder überprüfbar noch zielführend.
Eine Studie aus Finnland beziffert die Kosten für die Einführung allein dort auf über 200 Millionen Euro sowie auf jährlich 65 Millionen Euro an laufenden Kosten. Eine Umfrage des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) geht von Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus, um die EUDR einzuführen, und von weiteren 1,2 Milliarden Euro für den jährlichen Betrieb. Europaweit droht ein Milliardengrab – ohne erkennbaren Mehrwert.
Der Fachverband der Holzindustrie Österreichs vertritt die Interessen von fast 1.300 holzverarbeitenden Unternehmen in der Bauprodukt-, der Möbel-, der Platten-, der Säge- und der Skiindustrie sowie in weiteren holzverarbeitenden Betrieben, wie der Palettenherstellung. Die Unternehmen der Holzindustrie erwirtschaften mit rund 25.600 Beschäftigten Produkte im Wert von 9,28 Milliarden Euro und einen Außenhandelsüberschuss von 1,39 Milliarden Euro. Innerhalb der Wertschöpfungskette Holz ist die Holzindustrie ein Schlüsselsektor und Ausgangspunkt für viele weitere Verwendungsmöglichkeiten für Holz. Entlang der Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft sind mehr als 320.000 Menschen beschäftigt, besonders in den ländlichen Regionen. Die Holzindustrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Wirtschaft.
Weitere Informationen zur Holzindustrie Österreichs finden Sie im aktuellen Branchenbericht.
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