EU-Entwaldungsverordnung wird angepasst

Branche, 19.11.24
Claudia Stieglecker
Am vergangenen Donnerstag wurde im EU-Parlament die Änderung der höchst umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen.

Die im Juni 2023 in Kraft getretene EUDR hat sich zum Ziel gesetzt, dem Waldabbau zugunsten landwirtschaftlicher Flächen Einhalt zu gebieten. Produkte aus bestimmten Rohstoffen, wie etwa Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Gummi und Holz, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, sollen ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt werden. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen: Dazu müssen Informationen über den Ursprung von Vorprodukten und Rohstoffen gesammelt, Risiken bewertet und minimiert werden.

KRITISCHE STIMMEN

Diese Berichtspflichten der Verordnung, die ab 30. Dezember dieses Jahres zur Anwendung hätten kommen sollen, standen im Vorfeld in der Kritik. Die sehr gute Idee werde „durch eine überbordende und praxisfremde Anwendung torpediert“, äußerte sich etwa Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, bemängelte: „Das grundlegende Problem der EUDR ist, dass sie gemessen am Bürokratieaufwand keinen Mehrwert bringt. Die Wertschöpfungskette Holz wurde nicht verstanden. Waldbesitzer und die nachfolgenden Betriebe der Wertschöpfungskette müssen für jedes Stück Holz nachweisen, dass dieses nicht aus Entwaldung stammt, obwohl Entwaldung im großen Stil auf anderen Kontinenten stattfindet.“

ANPASSUNGEN GEFORDERT

Selbstverständlich unterstütze man aber das Ziel, die globale Entwaldung zu stoppen. Gefordert wurde daher eine Anpassung der EUDR: Beispielsweise seien Länder mit stabiler Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug von unnötigen bürokratischen Hürden freizuhalten, die Abläufe der Lieferketten und die betriebliche Praxis sollten stärker berücksichtigt werden.

ÄNDERUNGEN ABGESTIMMT

Mit der am Donnerstag erfolgten Abstimmung im EU-Parlament soll es nun neben einem einjährigen Aufschub des Inkrafttretens auch eine praxisgerechtere Umsetzung für Länder ohne Entwaldungsrisiko geben. Diese Entscheidung „bringt den europäischen Forstbetrieben dringend benötigte Entlastungen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung verhältnismäßigerer Rahmenbedingungen“, kommentieren die Land&Forst Betriebe Österreich. Der Fachverband der Holzindustrie Österreichs äußerte sich ebenfalls positiv. Eine Mehrheit im EU-Parlament ermögliche „einen großen Schritt für Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Die nun verabschiedeten inhaltlichen Verbesserungen der EUDR ermöglichen es, die EUDR in der Praxis anwendbar zu gestalten und damit das richtige Ziel der EUDR überhaupt realistisch erreichen zu können“, heißt es.

BESTÄTIGUNG AUSSTÄNDIG

Auch seitens des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie wird betont: „Ziel der EUDR ist es, Entwaldung und Raubbau zu verhindern, nicht neue Planstellen für Bürokratie zu schaffen. Es ist daher folgerichtig, Ausnahmen von der Deklarationspflicht für Unternehmen aus Staaten zu schaffen, in denen nachweislich kein Risiko besteht und die nationale Gesetzgebung den Wald vor Entwaldung und Raubbau schützt.“ Weniger erfreut über das Abstimmungsergebnis zeigen sich hingegen Umweltschützer und Umweltschützerinnen: „Die Wälder sind unsere engsten Verbündeten im Kampf gegen die Klima- und Artenkrise. Nach der heutigen Abstimmung stehen wir vor einem Gesetz, das einige Länder ohne Kontrolle ausnimmt und damit zahlreiche Schlupflöcher schafft“, schreibt zum Beispiel Greenpeace-Sprecherin Ursula Bitter. Die Entscheidung des EU-Parlaments ist noch nicht rechtskräftig, der Beschluss muss noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.